Barrierefreiheitserklärung für www.trachtenland.de

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die
Webpräsenz www.trachtenland.de (Online-Shop “Trachtenland” einschließlich
aller untergeordneten Seiten).

Stand der Vereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die Website ist teilweise vereinbar mit den
Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
und der zugrundeliegenden europäischen Norm EN 301 549. Das bedeutet,
dass die meisten grundlegenden Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt
werden, es jedoch einige Unvereinbarkeiten gibt. Konkret sind
noch folgende Barrieren vorhanden: Einige Bilder und Grafiken verfügen nicht
über einen geeigneten Alternativtext, Formularfelder sind teilweise nicht
korrekt beschriftet, und einzelne Bedienelemente (z.B. das Navigationsmenü und
modale Fenster) sind noch nicht vollständig per Tastatur bedienbar. Diese
bekannten Barrierefreiheitsprobleme werden derzeit behoben.
Sobald die Korrekturen abgeschlossen sind, wird diese Erklärung entsprechend
aktualisiert.

Datum der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 05.06.2025 erstellt
und zuletzt am 05.06.2025 überprüft. (Hinweis: Die
Inhalte der Erklärung werden mindestens einmal jährlich oder bei bedeutenden
Änderungen der Webpräsenz aktualisiert.)

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit
unseres Online-Angebots zu verbessern. Wenn dir Barrieren auf
unserer Website auffallen oder du Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit
hast, freuen wir uns auf deine Rückmeldung. Bitte melde dich per E-Mail bei
unserem Team unter info@das-kostuemland.de. Wir werden dein
Feedback prüfen und dir so bald wie möglich antworten.

Durchsetzungsverfahren

Solltest du mit unserer Antwort auf dein Feedback nicht
zufrieden sein oder der Ansicht sein, dass wir gegen die
Barrierefreiheitsrichtlinien verstoßen, kannst du dich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.
Dies ist in Deutschland die Marktüberwachungsbehörde gemäß
BFSG. Die zentrale Anlaufstelle ist derzeit die Überwachungsstelle des Bundes
für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT-Bund)netz-barrierefrei.de. Du kannst diese über ihre
Website www.bfit-bund.de kontaktieren. Dort besteht die
Möglichkeit, ein Schlichtungsverfahren einzuleiten oder die Überprüfung der
Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen zu veranlassen.

(Stand der Erklärung: 5. Juni 2025)